Der 15. Shaban verlangt keine besondere Ibadah
- rund-um-die-frau
- 20. Okt. 2018
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Eine Antwort an Deenonymous, auch bekannt als Copy—and-Pastymous. Nach einigen lächerlichen Versuchen seine Position im Zuge der Debatte rund um die Nacht des 15. Sha’bān zu behaupten, ist er wieder in sein bekanntes Muster zurückgefallen und versucht mit copy-and-paste Texten die Leser zu täuschen. Hierbei vergriff er sich an den Aussagen von Ibn Taymiyyah und An-Nawawī und demonstrierte mal wieder die Methodik der Ahlu-l-Bid’ah. Ich werde nun auf seine Verdrehungen antworten, wobei ich primär auf die Aussage von Ibn Taymiyyah eingehe, und etwas oberflächlicher auf die Aussage von Nawawī. 1. Die Aussage eines ’Ālim ist nicht gleichzusetzen mit den Aussagen des Propheten ﷺ oder mit den Aussagen der Sahābah رضي الله عنهم. Und dies erwähnte Ibn Taymiyyah (selbst) indem er sagte: „Und niemand argumentiert in den Angelegenheiten der Streitigkeiten mit den Aussagen von jemanden (also einer Person), denn die Hujjah ist der Nass (Kitāb und Sunnah) und der Ijmā’. Und der Beweis wird von diesem genommen; ausgewählt von den abgeleiteten sharī’itischen Beweisen. Und nicht von den Aussagen einiger Gelehrter.“
2. Was die erwähnte Aussage des Shaykh betrifft, so ist sie damit zu erklären, dass das Gebet dieser Nacht, wie das Gebet in den restlichen Nächten ist, und er sagte eine Seite nach dem (von den Ahlu-l-Bid’ah) erwähnten Zitat und zwar auf der 132 Seite des 23 Bandes: Das Versammeln zu den Gehorsamkeiten und ‘Ibādāt ist von zwei Arten: Die erste von diesen (Arten) ist: Sunnatu Rātibah (festgeschrieben und belohnend), sei es vom wājib oder vom mustahab. Wie etwa die fünf-täglichen Gebete, das Jumm’ah (Gebet), das Salātu-l-Kusūf, das Salātu-l-Istisqā’, das Tarāwīh. So soll diese Sunnatu Rātibah erhalten und fortgesetzt werden.
Die zweite Art: „Dies was nicht von Sunnatu-Rātibah ist, wie etwa das Versammeln zu Salātu-l-Tatawah, wie das Qiyāmu-l-Layl, oder die Rezitation des Qur’ān, oder das Gedanken Allāhs, oder Du’ā’, so ist es egal, wenn es nicht von der Gewohnheit-Rātiba ist. […] Und wenn einige Leute sich (beispielsweise) versammeln in den Nächten zum Salātu-l-Tatawah ohne, dass sie dieses als Gewohnheit-Rātibah nehmen, welches der Sunnah Rātibah ähnelt, so wird dies nicht als verhasst betrachtet.“
Man kann sehen, dass Ibn Taymiyyah das Zusammentreffen nicht aufgrund der Tatsache, dass es im 15 Sha’abān stattfindet lobte, sondern weil das Zusammentreffen zum Qiyāmu-l-Layl bespielsweise nichts verwerfliches darstellt. Hätte Deenonymous (alias Copymous) nach dem Grund dieses Lobes gesucht, so wäre er auf der nächsten Seite fündig geworden. Was die Aussage von An-Nawawī betrifft, so bedient sich Copymous wieder einmal einer allgemeinen Aussage. Und beachtet hierbei nicht, dass die Ulamā‘ auch Bedingungen festgesetzt haben, ab wann man nach einem da’īf Hadīth handelt und ab wann nicht. Diesen kleinen Fakt hat er wohl im Zuge seiner Debattier-Geilheit beiseite gelassen, um den 0815-Leser zu zeigen, wie stark seine Scheinargumente doch sind. Was bleibt ihm denn auch anderes übrig, denn mit da’īf Ahādīth, die Größen wie Al-Bukhārī als da’īf betrachten, lässt sich schwer argumentieren.

Geschrieben von Abū Umar Al-Atharī
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